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Hinsichtlich der Kosten sollten Sie beachten, dass weitreichende Förderungs-Möglichkeiten für unser Ausbildungsangebot bestehen. Das VerkehrsBildungsCentrum Comes ist ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger. Unsere Angebote können als Maßnahme der beruflichen Aus- und Weiterbildung bis zu 100% mit einem Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit finanziert werden.
Interessant ist diese Möglichkeit vor allem für Arbeitssuchende und für von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, unter Umständen aber auch für berufstätige Arbeitnehmer. Zögern Sie deshalb nicht und lassen sie sich unverbindlich und kostenlos von unseren Experten zum Thema Kosten und Förderung unserer Ausbildungen beraten. Sie erreichen uns telefonisch unter 030 – 364 174 814 oder Sie nutzen unser Kontaktformular.
Comes lässt sich nicht allein! Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und der Bewältigung der Behördengänge.
Fördermöglichkeiten werden hauptsächlich von der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt, Job- Center, ARGE) in Form von Bildungsgutscheinen angeboten.
Seit dem 1. Januar 2003 gelten im Rahmen der beruflichen Weiterbildung neue gesetzliche Richtlinien (Hartz-Kommission). Durch die Einführung von „Bildungsgutscheinen“ liegt die Auswahl von Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter (ehemals: Arbeitsamt), sondern die Arbeitssuchenden haben eine höhere Eigenverantwortung für ihre individuelle Weiterbildung. Ein Bildungsgutschein berechtigt zur Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung. Die Kosten für die Weiterbildung werden von der Agentur für Arbeit / Jobcenter übernommen.
Einen generellen Anspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht – es ist eine so genannte „Kann-Leistung“, über die immer im Einzelfall entschieden wird. Die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu bekommen, haben Personen, die arbeitslos gemeldet sind, sowie Personen, denen eine Arbeitslosigkeit droht, und für die eine Förderung notwendig ist. Die Entscheidung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung wird dann von den Arbeitsberaterinnen und -beratern in der zuständigen Agentur für Arbeit / Jobcenter getroffen.
Bei der Agentur für Arbeit werden in einem Gespräch („Profiling“) mit der zuständigen Beraterin oder dem Berater der Bildungsbedarf und das Bildungsziel festgelegt. Bei der Vergabe orientieren sich die Agenturen für Arbeit an der regionalen Arbeitsmarktlage und den Bildungszielen. Deshalb kann die gleiche Weiterbildung in einem Bezirk genehmigt und in einem anderen abgelehnt werden.
Den Bildungsgutschein können Sie bei einem Träger Ihrer Wahl einlösen. Der Gutschein kann nur innerhalb der Gültigkeitsdauer eingelöst werden. Bei zugelassenen Trägern für eine zugelassene Bildungsmaßnahme.
Weitere mögliche Ansprechpartner für Förderungsangebote wären die Deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaften (BG) oder der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr. Darüber hinaus gäbe es die Möglichkeit, die Kosten der Ausbildung über das MeisterBafög oder einen Bildungskredit zu finanzieren.
In vielen Fällen ist nicht nur die Ausbildung in den gewünschten Fahrlehrerklassen, sondern auch der Erwerb fehlender Führerscheine förderungsfähig.
Für Interessenten, die nicht in Berlin oder Umgebung leben, sei außerdem darauf verwiesen, dass die Erstattung von Fahrtkosten oder die Übernahme der Kosten für die Anmietung eines Apartments für die Lehrgangsdauer möglich sind.