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Fahrlehrerausbildung und Voraussetzungen

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Fahrlehrer werden und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem Ziel. Die Ausbildung zum Fahrlehrer beginnt immer mit dem Erwerb des Fahrlehrerscheins für Pkw, also der Fahrlehrerlaubis Kl. BE. Alle anderen Fahrlehrerklassen bauen darauf auf.

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Fahrlehrer werden in Berlin
Fahrlehrerausbildung - Ihre Ausbildung zum Fahrlehrer

Jens Görs

Ihr Ausbilder zum Fahrlehrer

 

Voraussetzungen

Die Ausbildung beginnt immer mit dem Fahrlehrerkurs Kl. BE (Pkw Fahrlehrer). Dies ist der sogenannte „Grundlehrgang“, auf dem alles Weitere aufbaut. Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Fahrlehrer werden zu können:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Körperliche und charakterliche Eignung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung (Abitur)
  • 3 Jahre Besitz des Pkw-Führerscheins
  • Führerschein Klasse BE (dieser kann aber noch erworben werden)*
  • Fachliche Eignung (§ 8 FahrlG)

*Den Führerschein der Kl. BE können Sie – parallel zur Fahrlehrerausbildung – in unserer hausinternen Fahrschule erwerben. Gerne beantworten wir Ihre diesbezüglichen Fragen. Sie können uns unter 030 364 174 814 anrufen oder über unser Kontaktformular eine Mail schreiben.

Ablauf & Dauer der Fahrlehrerausbildung

Die Fahrlehrerausbildung Kl. BE (Grundlehrgang) findet unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Fahrlehrergesetzes statt und dauert 13 Monate. Sie ist in drei Abschnitte unterteilt:

Phase 1: Einführung & Orientierung (1 Monat)
Der Einführungsmonat dient dazu den Aufbau der Fahrlehreraubildung und den organisatorischen Ablauf einer Fahrschule kennenzulernen. Die erste und letzte Woche finden in der Fahrlehrerausbildungsstätte statt.  Die zweite und dritte Woche des Einführungsmonats werden in einer Ausbildungsfahrschule absolviert und gewähren erste Einblicke in die theoretische und praktische Fahrschulausbildung.

Phase 2:  Theoretische Ausbildung und Hospitation (8 Monate)
Diese Phase beinhaltet die schulische Ausbildung in unserer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte. Bereits in diesem Ausbildungsabschnitt findet der erste Prüfungsteil, die fahrpraktische Prüfung Klasse BE, statt. Im 4. Monat wird die Ausbildung in der Fahrlehrer-Ausbildungsstätte, für eine (einwöchige) Hospitationsphase in der Ausbildungsfahrschule unterbrochen. Damit soll das bis dahin erworbene theoretische Wissen mit den Ausbildungsabläufen in der Praxis abgeglichen werden.

Phase 3: Lehrpraktikum und Reflexion (4 Monate)
Im letzten Ausbildungsabschnitt findet das 4-monatige Praktikum in der Ausbildungsfahrschule statt. Dieses Praktikum wird im zweiten Monat durch einen zweitägigen Lehrgang (Reflexionstage) in der Fahrlehrerausbildungsstätte unterbrochen. Das Lehrpraktikum endet unmittelbar vor Abschluss der Ausbildung mit einem Reflexionsseminar von einer Woche in der Fahrlehrerausbildungsstätte.

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Kompetenzbereiche der Fahrlehrerausbildung

Im Rahmen der Fahrlehrerausbildung werden verschiedene Themenfelder behandelt. Diese sind durch die Fahrlehrerausbildungsordnung vorgegeben und werden als „Kompentenzbereiche“ bezeichnet. Während der Ausbildung zum Fahrlehrer erarbeiten Sie mit den Dozenten der Fahrlehrerausbildungsstätte Comes, genau die Themen, die relevant sind, um die Fahrlehrerprüfungen zu bestehen.

Verkehrsverhalten
Fahrlehreranwärter erwerben Wissen über das Verkehrsverhalten unter besonderer Berücksichtigung der Gefahrenlehre. Sie lernen, ihr eigenes Fahrverhalten und das Fahrverhalten der Fahrschüler zu beobachten; sie lernen, das richtige Fahrverhalten den Fahrschülern zu vermitteln. Sie lernen die psychologischen und sozialen Aspekte des Verkehrsverhaltens sowie die Grundzüge der Verkehrspsychologie kennen. Die Inhalte dieses Kompetenzbereichs sind:

  • Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten
  • Heterogenität im Straßenverkehr
  • Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
  • Partnerschaftliches Verhalten
  • Fahraufgaben
  • Fahrkompetenzdefizite und Unfälle

Recht
Fahrlehreranwärter erwerben Kenntnisse des Rechtssystems, seiner Gliederung, Struktur und Funktion. Sie lernen die Wechselbeziehungen zwischen Grundrechten und Ansprüchen des einzelnen und den Gemeinschaftsinteressen kennen sowie den Zusammenhang zwischen persönlichen Interessen und Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und der Umwelt. Fahrlehreranwärter reflektieren ihr Rechtsverständnis und orientieren sich über die Einstellungen der Fahrschüler der unterschiedlichen Altersklassen. Fallbeispiele, induktive und deduktive Methoden kommen dabei zur Anwendung. Die Inhalte im Kompetenzbereich „Recht“ sind:

  • Rechtssystematik
  • Fahrerlaubnis und Zulassungsrecht
  • Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot
  • Haftungs- und Versicherungsrecht
  • Delikts- und Gefährdungshaftung
  • Steuer- und Wettbewerbsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht

Technik
Fahrlehreranwärter lernen Aufbau und Funktionsweise des Kraftfahrzeugs und seiner Teile kennen (Nutzung, Bedienung, Kontrolle, Pflege, Wartung). Bei der Auswahl und Gewichtung der Ausbildungsinhalte kommen der Sicherheit und dem Umweltschutz besondere Bedeutung zu; naturwissenschaftliche Erklärungen, z.B. zur Umwelttechnik und zur Fahrphysik sind notwendig. Fahrlehreranwärter reflektieren ihr Technikverständnis und lernen die Zusammenhänge zwischen Fahrzeugtechnik, Verkehrssicherheit und Umweltschutz zu vermitteln. Die Inhalte dieses Ausbildungsfachs sind:

  • Technische Grundlagen
  • Fahrphysik
  • Technische Aspekte umweltschonenden Fahrens
  • Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren

Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswisse
Beim Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen geht es vor allem um die Lehre vom Lehren. In diesem Kompetenzbereich erfahren Sie alles darüber, wie Sie den Fahrschülern Lehrinhalte vermitteln. Die Inhalte sind:

  • Lernformen und Lernprozesse bei der Fahranfängervorbereitung
  • Unterrichtsplanung für den theoretischen und praktischen Unterricht
  • Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung
  • Unterrichtsmethoden und Medieneinsatz
  • Curricularer Leitfaden

Fahren
Neben all den theoretischen Lehrinhalten, absolvieren Sie selbstverständlich auch ein fahrpraktisches Perfektionstraining. Ziel des Trainings, welches auf die 1. Fahrlehrerprüfung vorbereitet, ist, dass Sie:

  • Vorschriftsmäßig, sicher, gewandt, vorausschauend, situationsgerecht und umweltschonend mit einem Fahrzeug der Klasse B und/oder einem Zug der Klasse BE fahren
  • Die Grundfahrübungen der Klassen B und BE sicher beherrschen
  • Vorschriftsmäßig, sicher und gewandt einen Zug der Klasse BE verbinden und trennen.

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Die Fahrlehrerprüfungen

Im Rahmen Ihrer Fahrlehrerausbildung Kl. BE müssen Sie 5 Prüfungen absolvieren. Die erste Prüfung findet dabei bereits während Ihrer theoretischen Ausbildung in der Fahrlehrerfachschule statt. Sollten Sie einen Prüfungsteil einmal nicht bestehen, so haben Sie die Möglichkeit diesen jeweils zweimal zu wiederholen. Selbstverständlich werden Sie von uns während Ihrer Ausbildung auf die bevorstehenden Prüfungen optimal vorbereitet.

Die fahrpraktische Prüfung

Hier müssen Sie zeigen, dass Sie ein Kraftfahrzeug der Kl. BE vorschriftsmäßig, sicher und gewandt durch den Straßenverkehr bewegen können.

Die schriftliche Fachkundeprüfung

Sie müssen eine Klausur in Aufsatzform schreiben, bei der Sie vier Aufgaben handschriftlich bearbeiten müssen. Für das Lösen der Aufgaben stehen Ihnen 5 Stunden zur Verfügung.

Die mündliche Fachkundeprüfung

Vor einem Prüfungsausschuss müssen Sie verschiedene Fragen zu allen möglichen Wissensgebiete aus dem Fahrlehrerbereich beantworten.

Die theoretische Lehrprobe

In Ihrer Ausbildungsfahrschule müssen Sie einen Theorie-Unterricht halten. Neben Ihren Schülern sitzen noch die Prüfer mit im Raum.

Die praktische Lehrprobe

Als angehender Fahrlehrer müssen Sie einem Schüler, diesen können Sie sich selbst aussuchen, eine Fahrstunde geben, während die Mitglieder der Prüfungskommission mitfahren und Ihnen „über die Schulter“ schauen.

Um sich mit einer Fahrschule selbstständig zu machen, braucht man noch weitere Voraussetzungen (u. a. ein betriebswirtschaftliches Seminar und eine mindestens zweijährige Zeit als hauptberuflicher Fahrlehrer im Angestelltenverhältnis).

Optimale Prüfungsvorbereitung

Dank jahrzehntelanger Erfahrung in der Fahrlehrerausbildung bereiten wir Sie optimal auf die Prüfungen und Ihre neue Tätigkeit vor. Die Erfolgsquoten unserer Kurs-Teilnehmer sind überdurchschnittlich hoch. Fahrlehrer wird man am Besten bei Comes – Wir wissen, wie es geht.

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