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Behörden und Anträge im Überblick

COMES lässt sich nicht allein! Das gilt für die Ausbildung in unserem Verkehrs-Bildungs-Centrum, für den Übergang in den Arbeitsmarkt und selbstverständlich auch für sämtliche Anträge und Behördengänge. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung beantworten wir Ihnen kompetent Ihre Fragen und finden Lösungen für alle Probleme, die sich rund um die Erteilung einer Fahrlehrererlaubnis ergeben können.Im folgenden finden Sie Behörden und Anträge im Überblick:


Zuständige Behörde

Zuständige Behörde für Ihren Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrererlaubnis in der von Ihnen gewünschten Klasse ist in Berlin:

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Puttkamer Str. 16 – 18 | 10958 Berlin
– III C 321 –
Zimmer 256 (Fr. Schmidt)
(030) 90269-2300

Ihrem Antrag sind folgende Nachweise beizufügen:

  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde (im Original)
  • Zeugnis eines Amtsarztes oder Arbeitsmediziners
  • Unterlagen über die Fahrpraxis
    (Fahrzeugschein, Versicherungsunterlagen, Bescheinigung des Arbeitgebers, beglaubigte Überlassungserklärung der Eltern oder des Ehepartners usw.)
  • Abschlusszeugnis der Schule
    (kann ggf. durch andere Abschlüsse nach Maßgabe des Berliner Schulgesetzes ersetzt werden)
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung
    (kann durch ein deutsches Abitur, Fachabitur oder gleichwertige Abschlüsse ersetzt werden)
  • Ablichtung des Führerscheins (Original muss vorgelegt werden)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Den Antrag auf die Fahrlehrerlaubnis finden Sie in unserem Download-Angebot.


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