Rückruf IconKostenlos beraten lassen: 030 - 364 174 814

Was besagt die Handwerkerregelung?

Die Handwerkerregelung (siehe §1 „Anwendungsbereich“ Absatz 2 Punkt 5 BKrFQG) besagt, dass Fahrten mit „Kraftfahrzeugen zur Beförderungen von Material oder Ausrüstung, die der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwenden, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt, von dem BKrFQG ausgenommen sind.

Mehr erfahren


Sie haben Fragen zu unseren Aus- oder Weiterbildungsangeboten?

Rufen Sie uns direkt an  030 364 174 814  oder senden Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns auf Sie.

Das hat geklappt. Sie erhalten gleich eine Mail von uns.

Ihr Comes-Team

Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen