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Was versteht man unter der Besitzstandregelung?

Die Besitzstandregelung macht es möglich, dass Fahrer, die einen entsprechenden Führerschein vor einem bestimmten Stichtag bereits besaßen, keine Grundqualifikation erwerben müssen. Folgende Fahrer fallen unter die „Besitzstandregelung“:

  • Busfahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem Stichtag 10.09.2008 erteilt worden ist.
  • Lkw-Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, dir vor dem 10. 09.2009 erteilt worden ist.
  • Bundeseinheitlich für Bus- und Lkw-Fahrer, die vor den Stichtagen 10. 09.2008 (D-Klassen) und 10.09.2009 (C-Klassen) eine entsprechende Fahrerlaubnis besaßen, diese aber aufgrund von Ablauf, Entzug oder Verzicht verloren haben. Durch die Änderung des BKrFQG im Mai 2011 sind diese Fahrer bei der Neuerteilung mit den Fahrern gleichgestellt, die ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis besaßen.

Weitere Informationen

Was versteht man darunter? Die oben genannten Lkw-Fahrer mit Besitzstand müssen lediglich eine Weiterbildung von 35 Stunden absolvieren, um den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in ihren Führerschein zu erhalten und somit die Erlaubnis zu bekommen, gewerblich tätig zu sein.


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