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Bei einer Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken ohne erfolgreich absolvierte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung fällt eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 5.000 Euro an (§9 BKrFQG) an.
Fährt ein Fahrer, der nicht das Mindestalter erreicht hat oder ohne ausreichende Qualifikation für die jeweilige Fahrzeugklasse unterwegs ist, muss dieser ein Bußgeld von 50 Euro (bei Fahrlässigkeit) oder 100 Euro (bei Vorsatz) je nach Arbeitsschicht zahlen. Sind der Nachweis und die erforderliche Qualifikation zwar vorhanden, bei der Kontrolle nur nicht im Fahrzeug mitgeführt, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro fällig.
Im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog können Sie die Höhe des anfallenden Buß- und Verwarnungsgeld für Lkw- oder Busfahrer nachlesen. Diese wurde im Rahmen des BKrFQG festgelegt.