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Die Fahrschulen in Deutschland haben wachsende Nachwuchssorgen. Denn es herrscht akuter Mangel an kompetentem Personal. Dies hat verschiedene Gründe: Zum einen macht sich der demografische Wandel bemerkbar – immer mehr Fahrlehrer werden in den nächsten Jahren in Rente gehen. Zum anderen üben viele Besitzer einer Fahrlehrerlaubnis andere Tätigkeiten aus. Die Zeiten sind also perfekt für Ihren Einstieg in den Fahrlehrerberuf! Die Berufschancen sind so gut wie nie und viele der Anwärter haben bereits vor Ende ihrer Ausbildung eine Anstellung sicher.
Die Erlaubnis zur Ausbildung von Fahrschülern heißt »Fahr- lehrerlaubnis«, und das Dokument dazu ist der Fahrlehrerschein. Ohne ihn läuft nichts. Der minimal-Fahrlehrerschein umfasst die Klasse BE, und darauf kann man anschließend noch die Fahrlehrerscheine der Klassen A (Krafträder), CE (Lkw) und DE (Busse) aufbauen.
Für den Fahrlehrerschein der Klasse BE muss der Bewerber, spätestens bis zu seiner Abschlussprüfung, mindestens 22 Jahre alt sein, geistig, körperlich und fachlich geeignet sein; dazu wird normalerweise eine amtsärztliche Untersuchung verlangt. Die fachliche Eignung wird durch die Prüfungen nachgewiesen. Für den Fahrlehrerberuf muss man zuverlässig erscheinen; das bedeutet: keine groben Vorstrafen, möglichst keine Eintragungen in Flensburg. Man muss mindestens einen Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung in einem beliebigen anerkannten Lehrberuf besitzen, oder Abitur (dann auch ohne Berufsausbildung), die Führerscheine A, BE und CE besitzen (nicht auf Probe), über eine ausreichende Fahrpraxis verfügen; d. h. innerhalb der letzten 5 Jahre mind. 3 Jahre regelmäßig Fahrzeuge der Klasse B gefahren haben, innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein; danach »verfällt« die Ausbildung.
Fahrlehrer müssen eine zweistufige Ausbildung absolvieren. Die erste Stufe besteht aus dem Besuch einer Fahrlehrerausbildungsstätte. Die Ausbildung wird immer in Ganztagskursen abgehalten. Die Lerninhalte sind unterteilt in Verkehrsverhalten, Pädagogik, Technik, Recht, Umweltschutz und praktisches Fahren. Bereits im dritten Monat findet übrigens die »Fahrprüfung« statt (mehr dazu unten), nach 5 Monaten die Fachkundeprüfung.
Der Bewerber bildet nach einer gewissen Eingewöhnungsphase eigenständig Fahrschüler aus, gibt theoretischen Unterricht und fährt auch Prüfungen, und zwar in einer so genannten Ausbildungsfahrschule; er wird dabei von einem besonders dafür geschulten, erfahrenen Fahrlehrer betreut und angeleitet. Etwa in der Mi e und am Ende des Praktikums muss er zu einem jeweils einwöchigen »Erfahrungsaustausch« in die Fahrlehrer-Ausbildungsstätte zurück.
• Fahrpraxis: Hier muss der Bewerber zeigen, dass er ein Kra fahrzeug vorschri smäßig, sicher und gewandt durch den Straßenverkehr bewegen kann (60 Minuten)
• Fachkunde schri lich: eine Klausur mit vier Aufgaben, die in Aufsatzform zu bearbeiten sind
• Fachkunde mündlich: eine Art Quiz, bei der vom Prüfungsausschuss alle möglichen Wissensgebiete aus dem Fahrlehrerbereich abgefragt werden,
• Lehrprobe theoretisch: Der Kandidat muss in seiner Ausbildungsfahrschule einen Unterricht halten, außer seinen Schülern sitzen noch die Prüfer mit im Raum
• Lehrprobe praktisch: Der angehende Fahrlehrer gibt einem seiner Schüler eine Fahrstunde, während Mitglieder der Prüfungskommission mitfahren.
Wer einen Prüfungsteil nicht besteht, kann ihn nach einem Monat wiederholen, es sind aber nur zwei Wiederholungen pro Prüfungsteil erlaubt. Nach allen bestandenen Prüfungen bekommt man den endgültigen Fahrlehrerschein und kann »richtig« anfangen. Um sich mit einer Fahrschule selbstständig zu machen, braucht man noch weitere Voraussetzungen (u. a. ein betriebswirtscha liches Seminar und eine mindestens zweijährige Zeit als hauptberu icher Fahrlehrer im Angestelltenverhältnis).
Was kostet die Ausbildung? Obwohl es keine festgesetzten Preise gibt (genau wie in der Fahrschulwelt), sollte man für den Kurs und die Praktikumsbesprechung zwischen 10.000 bis 15.000 € einkalkulieren, plus Prüfungs- und Nebenkosten von ca. 1.000 €. Zum Bestehen der fahrpraktischen Prüfung empfiehlt sich noch eine zusätzliche Anzahl von »Trainingsfahrten« mit einem routinierten Fahrlehrer-Ausbilder. Dazu kommen – realistisch gerechnet – der Verdienstausfall während der 5-monatigen Ausbildung sowie die eher geringe Entlohnung in der Ausbildungsfahrschule.
Das Verkehrs-Bildungs-Centrum Comes begleitet Sie auf dem Ausbildungsweg und bringt Sie sicher ans Ziel. Gerne unterstützen wir Sie bei jeglichen Fragen zur Ausbildung, zu den Finanzierungs- möglichkeiten und bei allen anfallenden Fragen.
So gelingt die Ausbildung: Hier finden Sie alle Infos wie Sie Fahrlehrer werden