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Fahrlehrerausbildung Punkte Flensburg

Als Fahrlehrer üben Sie einen sehr verantwortungsvollen Beruf aus. Schließlich sorgen Sie dafür, dass angehende Verkehrsteilnehmer den richtigen Umgang mit Kraftfahrzeugen erlernen. Somit ist es ganz klar, dass Sie charakterlich geeignet sein müssen, um Fahrlehrer werden zu können. Sollte es also irgendwelche Gründe geben, weshalb Sie als charakterlich nicht geeignet scheinen, dann könnte es mit der Fahrlehrerausbildung schwer werden. Ein Indiz dafür, dass Sie charakterlich nicht geeignet sind, um Fahrlehrer zu werden, kann sein, wenn Sie bereits vor der Fahrlehrerausbildung Punkte in Flensburg gesammelt haben. Ihr Punktekonto spiegelt quasi Ihr Verkehrsverhalten wider. Sollten Sie also mehrere Einträge in Ihrem Konto haben, spricht das eindeutig gegen Sie.

Wobei hierfür immer der Grund für den Eintrag oder die Eintragungen ausschlaggebend ist. Sollten Sie beispielsweise 1 Punkt kassiert haben, weil Sie einmal, während der Fahrt, mit dem Telefon am Ohr bzw. in der Hand erwischt wurden, dann fällt das nicht weiter ins Gewicht. Schlimm wird’s nur, wenn Ihnen das häufiger passiert ist, weil Sie natürlich wissen, dass die Nutzung des Handys während der Fahrt nicht gestattet ist.

Beim Benutzen des Handys handeln Sie grundsätzlich immer vorsätzlich. Wenn das häufiger vorkommt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie charakterlich nicht geeignet sind um Fahrlehrer zu werden. Natürlich gibt es auch für andere Vergehen Punkte. Häufig sind dies „Fahren bei Rot“ oder „Geschwindigkeitsübertretungen“. Es kommt halt immer drauf an, was passiert und vor allem in welcher Häufigkeit es vorgekommen ist. Je nachdem, wie Sie sich im Straßenverkehr verhalten haben, sieht auch Ihr Punktekonto in Flensburg aus. Wenn Sie sich darüber informieren möchten, ob Sie Eintragungen im Fahreignungsregister haben und was in Ihrem Auszug steht, dann können Sie hier einen kostenlosen Auszug aus dem FAER ziehen.

Wenn Sie nun aber hier gelandet sind, weil Sie nun einmal Punkte haben und trotzdem Fahrlehrer werden wollen, dann empfiehlt es sich, bei der zuständigen Behörde für das Fahrlehrerwesen einen Antrag zu stellen, BEVOR Sie mit der Fahrlehrerausbildung anfangen. Denn genau dort wird entschieden, wer Fahrlehrer werden darf und für wen es vorerst nur ein Traum bleiben wird. In Berlin ist für die Fahrlehrerangelegenheiten das LABO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten –Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung)zuständig.

Eine Fahrlehrerausbildung mit Punkten auf dem Konto in Flensburg ist eine heikle Angelegenheit. Es ist durchaus auch schon vorgekommen, dass angehende Fahrlehrer vorbelastet in die Fahrlehrerausbildung gegangen sind und während der Ausbildung dann ein einziger Vorfall im Straßenverkehr dafür gesorgt hat, dass die Ausbildung abgebrochen werden musste bzw. der Kandidat nicht zu den Prüfungen zugelassen wurde.

In Einzelfällen lohnt es sich, vor der Fahrlehrerausbildung, ein Punkteabbau-Seminar zu besuchen, um den Behörden zu zeigen, dass man es Ernst meint und mit einer sauberen Weste in die Fahrlehrerausbildung gehen möchte. Aber auch hier muss erfahrungsgemäß abgewogen werden, ob sich der Gang zum Punkteabbauseminar lohnt. Es kommt nach wie vor immer darauf an, wofür man in der Vergangenheit die Punkte kassiert hat.

Eine einheitlich gültige Aussage darüber, ob man eine Fahrlehrerausbildung mit Punkten in Flensburg absolvieren darf oder nicht, kann pauschal nicht mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Es hängt immer an den Behörden und natürlich nicht zuletzt an einem selbst.

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