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ADR – Schein für Gefahrgutschulung

Wer als Kraftfahrer Gefahrgüter transportieren möchte, der muss eine entsprechende Qualifizierung erwerben. Hierbei spricht man vom sog. ADR-Schein. Die Abkürzung ADR bezieht sich auf „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“. Damit ist das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gemeint. Dieses Abkommen enthält alle Vorschriften für die korrekte Ladungssicherung sowie zur Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrgut im Straßengüterverkehr.

Der Basiskurs ist die für alle Gefahrgutfahrer/-innen vorgeschriebene Grundschulung. Um den ADR-Schein zu erlangen, muss eine Weiterbildung mit anschließender Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer absolvieren. Ein erfolgreicher Abschluss berechtigt dazu, im Anschluss an die Fortbildung Gefahrguttransporte für Stück- und Schüttgut (mit Ausnahme der Klassen 1 und 7) durchzuführen. Die so erworbene ADR-Bescheinigung ist für fünf Jahre gültig und muss mit einer Auffrischungsschulung verlängert werden.

Die ADR-Schulung beinhaltet folgende Inhalte:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Gefahreneigenschaften
  • Dokumentation
  • Kennzeichnung
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Umschließungen/Ausrüstung
  • Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung
  • Durchführung der Beförderung
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Aufbaukurs Tanktransporte

Heizöl und Diesel machen mehr als die Hälfte aller Gefahrguttransporte aus – Transporte von Benzin nehmen rund 27 Prozent ein. Wer Tanklastfahrzeuge steuern möchte, benötigt zusätzlich zum ADR-Schein den Aufbaukurs Tanktransporte. Die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung mit abschließender IHK-Prüfung und ADR-Schulungsbescheinigung berechtigt Fahrer/-innen dazu, Tanktransporte gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße durchzuführen.

Hier gibt es weitergehende Informationen und Prüfungsfragen zum Theme ADR-Schein


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