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Der Bewerber ist Inhaber der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE, besitzt des Weiteren die Fahrerlaubnis Klasse A (ohne Leistungsbeschränkung) und kann innerhalb der letzten 5 Jahre 2 Jahre Fahrpraxis auf solchen Krafträdern nachweisen (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 5 FahrlG).
Der Lehrgang selbst kann allerdings auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen besucht werden und gilt 3 Jahre. Die Zulassung zur Fahrlehrerprüfung erfolgt aber erst, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind.
Der Lehrgang umfasst mindestens 140 Unterrichtsstunden und dauert mindestens 1 Monat. Der Unterricht findet täglich in einem Vollzeitkurs statt. Die Fahrstunden werden individuell vereinbart und in der Regel parallel zum Lehrgang absolviert.
Als Fahrlehrer für Motorrad sind Sie flexibler einsetzbar. Sichern Sie sich eine verbesserte Berufsperspektive und legen Sie den Grundstein für weitere Qualifikationen.
Der Motorrad Fahrlehrerschein berechtigt Sie Mofa und die Klassen M, A1, A leistungsbegrenzt und A leistungsunbegrenzt auszubilden.
Mit der Fahrlehrerlaubnis der Klasse A, können Sie als Seminarleiter für Fahranfängeraufbauseminare (ASF) und Punkteabbauseminare (FES) tätig werden.
Dank jahrzehntelanger Erfahrung in der Fahrlehrer-Ausbildung bereiten wir Sie optimal auf die Prüfungen und Ihren neuen Tätigkeitsbereich vor.
Für die Erweiterung Ihrer Fahrlehrerlaubnis gelten weitreichende staatliche Förderungsmöglichkeiten. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen gerne weiter.