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Bitte sprechen Sie uns bezüglich unseres Weiterbildungsangebots für Fahrlehrer/innen an. Wir bieten unter anderem an:
Die Änderungen, die 2013 im Straßenverkehrsgesetz und im Fahrlehrergesetz vorgenommen wurden haben gravierende Auswirkungen auf die Seminarleiterausbildung. Das bisherige Einweisungsprogramm bestehend aus einem Grundkurs sowie einem Programmkurs ASF und einem ASP wird dahin gehend verändert, dass der Seminarleiter FES (bisher ASP) eigenständig ausgebildet werden kann: also ein eigener viertägiger Grundkurs und darauf folgender Programmkurs. Der Grundkurs (egal ob für ASF oder FES) braucht wie bisher nur einmal besucht zu werden!
Gemäß § 53 FahrlG müssen Fahrlehrer alle 4 Jahre an einer 3-tägigen Fortbildung teilnehmen.
Auszug aus dem Fahrlehrergesetz
§ 17 Fortbildung
(1) Die Fortbildung nach § 53 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes für Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis hat alle Gebiete zu erfassen, die für die berufliche Tätigkeit der Fahrlehrer von Bedeutung sind, insbesondere:
(2) …
(3) In den Lehrgängen nach den Absätzen 1 und 2 ist ein Erfahrungsaustausch mit den Lehrgangsteilnehmern durchzuführen.
Wir bieten Ihnen ein breitgefechertes und interessantes Angebot an aktuellen Themen zu:
Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer §16 FahrlG
Ein angestellter Fahrlehrer kann Ausbildungsfahrlehrer werden, wenn er 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse B in Theorie und Praxis (innerhalb der letzten 5 Jahre) nachweisen kann, und der Inhaber der Fahrschule bzw. verantwortliche Leiter selbst die Ausbildungsberechtigung hat und ebenfalls die Qualifikation eines Ausbildungsfahrlehrers besitzt.
Um ASF oder FES in der Fahrschule durchführen zu können, benötigt ein Fahrlehrer sowohl den Moderatoren-Grundkurs als auch den entsprechenden Einweisungskurs zu ASF (Aufbauseminar Fahranfänger) bzw. FES (Punkteabbau). Außerdem muss der Fahrlehrer die Fahrlehrerlaubnisklassen der BE und A besitzen und innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang für Fahrschüler der Klassen B und A hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben.
Falls Sie als Angestellter Fahrlehrer ASF- oder FES-Kurse durchführen wollen, so ist dies nur möglich, wenn der Inhaber oder verantwortliche Leiter bereits die ASF bzw. FES-Seminarleiter-Erlaubnis besitzt.
Dauer
Um eine Fahrschulerlaubnis erlangen zu können, muss man neben anderen Voraussetzungen auch an einem Lehrgang zur Fahrschul-Betriebswirtschaft, nach § 11 FahrlG, teilgenommen haben. Der angehende Fahrschulleiter soll somit mit den Möglichkeiten und Risiken bei der Führung eines Fahrschul-Betriebes vertraut gemacht werden.
Wenn Sie an einer Fort- oder Weiterbildung teilnehmen möchten, dann können Sie sich hier direkt anmelden. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um Ihre Anmeldung zu bestätigen. Bei Fragen können Sie uns vorab natürlich auch gern kontaktieren.
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