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Der Bewerber ist im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE und muss innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse D nachweisen (§ 2 Abs. 2 FahrlG).
Dies gilt nicht, wenn der Bewerber mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse DE geführt hat oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Fahrausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf solchen Fahrzeugen in einer Fahrschule unterzogen hat. Die Fahrausbildung erfolgt während des Kurses.
Der Lehrgang dauert 2 Monate und umfasst mindestens 2 x 140 Unterrichtsstunden. Bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis CE beträgt die Kursdauer nur 1 Monat.
Der Unterricht findet täglich in einem Vollzeitkurs statt. Fahrstunden werden individuell vereinbart und in der Regel parallel zum Lehrgang absolviert.
Der Bus-Führerschein hat entscheidend an Bedeutung gewonnen. Für Fahrlehrer der Klasse DE bietet sich ein großes Beschäftigungspotenzial. BUS-Fahrlehrer sind sehr gefragt!
Sie sind berechtigt die Fahrerlaubnisse D, DE, D1, D1E auszubilden und Aus- und Weiterbildungen von Kraftfahrern nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzt (BKrFQG) durchzuführen.
Dank jahrzehntelanger Erfahrung in der Fahrlehrer-Ausbildung und Kraftfahrerschulung bereiten wir Sie optimal auf die Prüfungen und Ihre neue Tätigkeit im BUS-Bereich vor.
Der große Nachfrage nach BUS-Fahrern und die gesetzlichen Rahmen-
bedingungen bieten hervorragende Beschäftigungsmöglichkeiten für BUS-Fahrlehrer.
Für den Erweiterungslehrgang Ihrer Fahrlehrerlaubnis gelten weitreichende staatliche Förderungsmöglichkeiten. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen gerne weiter.