Kostenlos beraten lassen: 030 - 364 174 814
Maßnahmenummer: 955/44/15 – Modul 4
Alle Fahrer, die ihren Führerschein gewerblich nutzen möchten (betrifft Fahrzeuge über 3,5 Tonnen) müssen die Schlüsselzahl 95 in ihrem Führerschein nachweisen! Die Schlüsselzahl 95 wird mit der beschleunigten Grundqualifikation erworben.
Jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr arbeiten möchte, muss die beschleunigte Grundqualifikation erwerben. Sie ist quasi eine zusätzliche Ausbildung, die angehende Berufskraftfahrer, neben ihrer Führerschein-Ausbildung absolvieren müssen. Ohne die beschleunigte Grundqualifikation ist die Arbeit als Berufskraftfahrer nicht möglich. Diese Neuregelung gilt seit dem 10. September 2008 für Busfahrer bzw. seit dem 10. September 2009 für alle LKW Fahrer.
Jeder, der seinen LKW-Führerschein ab 2009 erwirbt, muss die beschleunigte Grundqualifikation in einem mehrwöchigen Seminar erwerben. Die Teilnahme an der Schulung wird durch eine schriftliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer abgeschlossen. Ohne die bestandene IHK-Prüfung und dem damit verbundenen Erwerb der Schlüsselzahl 95, die in den Führerschein eingetragen werden muss, ist eine Tätigkeit als Berufskraftfahrer, in Europa und somit auch in Deutschland, nicht möglich. Die Prüfung in Deutschland findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Nach Erhalt der IHK-Bescheinigung, muss diese bei der Führerscheinstelle eingereicht werden, wo Ihnen dann die Kennziffer 95 in den Führerschein eingetragen wird.
Im VerkehrsBildungsCentrum Comes werden Sie genauestens auf die IHK-Prüfung für Berufskraftfahrer vorbereitet. Sie lernen alles, was Sie für den erfolgreichen Abschluss wissen müssen: die Grundlagen des sicheren und verbrauchsoptimierten Fahrens, rechtliche Rahmenbedingungen Ihres Berufes, Gesundheitsrisiken und wie Sie sich davor schützen. Außerdem erfahren Sie, was Sie zum Unternehmensimage beitragen können.
Inhalt:
Der Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation umfasst insgesamt 140 Stunden zu je 60 Minuten Unterricht. Zusätzlich muss im Verlauf des Unterrichts ein 10-stündiges praktisches Fahrtraining mit einem Kraftfahrzeug der betreffenden Klasse absolviert werden. Für die theoretische Schulung stehen Ihnen bei uns erstklassige Dozenten zur Verfügung. Die praktische Ausbildung erfolgt unter Anleitung unserer erfahrenen Fahrlehrer, die größtenteils selber jahrelang als Trucker auf den Straßen Deutschlands unterwegs waren. Die Inhalte im Einzelnen sind:
Dauer:
Bis zu 6 Wochen, 180 theoretische Unterrichtsstunden, 14 praktische Unterrichtsstunden (zu je 45 Minuten)
Unterrichtsablauf:
Der Unterricht findet im Klassenverband in unserer Ausbildungsstätte in der Lise-Meitner-Str. 30 in 10589 Berlin statt. Ein bewährtes Dozenten-Team führt die Teilnehmer durch die Themenfelder und bereitet diese zielgerichtet auf die anstehende IHK-Prüfung vor. Die praktische Ausbildung findet in Einzel- und Gruppenunterricht statt. Den Teilnehmern stehen vollausgestattete, moderne Unterrichtsräume und – hochwertige Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Die fahrpraktische Ausbildung findet mit Lkw der neuesten Generation statt und wird von unseren erfahrenen Fahrlehrern geleitet. Somit sind die Teilnehmer optimal auf die anstehende IHK-Prüfung vorbereitet.
Die Anforderungen an Berufskraftfahrer im Hinblick auf den Straßenverkehr oder auch die betrieblichen Rahmenbedingungen in der heutigen Zeit, machen nach Auffassung der Europäischen Union (EU) eine solide Basis von Wissen und Fertigkeiten in bestimmten Bereichen unerlässlich. Hierzu zählen z.B. Themen wie die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, wirtschaftliches Fahren, die Vermittlung von Kenntnissen bei Verhalten in Notfällen, die Fähigkeit, die Bequemlichkeit und Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten oder Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel, illegale Einwanderung und Kriminalität. Die EU hat deshalb die sogenannte Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59 erlassen, die ein System von Grundqualifikation und Weiterbildung vorsieht. Mit dem Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz/BKrFQG) vom 14. August 2006 und mit der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) vom 22. August 2006, ist die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland erfolgt.
1. Wer muss die Grundqualifikation nachweisen?
Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht grundsätzlich für selbstständige und für angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die
– Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
– Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
2. Welche Ausnahmen von der Berufskraftfahrerqualifikation gibt es?
Generell ausgenommen von diesen Regelungen zur Berufskraftfahrerqualifikation sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen,
des Nordatlantikpaktes, der Polizei des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,
– oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
– die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrs
– Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden,
Eine Sonderregelung gibt es für Fahrerinnen und Fahrer, die bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Sie müssen keine Grundqualifikation absolvieren, sondern genießen Besitzstandsschutz, wenn sie
3. Wie wird die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erworben?
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht für den Erwerb der Grundqualifikation folgende Möglichkeiten vor:
Die (Regel)Prüfung beschleunigte Grundqualifikation besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung von 90 Minuten Dauer. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist der Besuch einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.
Die (Regel)Prüfung Grundqualifikation besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung von 240 Minuten und einer praktischen Prüfung von höchstens 210 Minuten, die aus den Teilen „Fahrprüfung“ (120 Minuten), „praktischer Prüfungsteil“ (30 Minuten) und der „Bewältigung kritischer Fahrsituationen“ (bis zu 60 Minuten) besteht. Eine vorgeschaltete verpflichtende Schulung ist für diese Prüfung nicht vorgeschrieben. Allerdings ist aufgrund des umfangreichen Prüfungsstoffs und der langwierigen praktischen Prüfung eine umfassende Vorbereitung und Übung unbedingt erforderlich. Der Teilnehmer hat das Prüfungsfahrzeug (Fahrschulfahrzeug mit Fahrlehrer) zu stellen. Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis.
Hinweis: alle weiteren Ausführungen betreffen ausschließlich die beschleunigte Grundqualifikation.
4. Welche Zulassungskriterien gibt es für die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation
a) Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung
5. Wer darf die Vorbereitung auf die beschleunigte Grundqualifikation durchführen?
Nur anerkannte Ausbildungsstätten dürfen die verpflichtende Schulung zur Vorbereitung auf die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation durchführen. Folgende Einrichtungen sind für die Durchführung durch das BKrFQG „gesetzlich“ anerkannt:
Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, durchführen,
Darüber hinaus können noch weitere Ausbildungsstätten anerkannt werden, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Auf der Internetseite des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin ist die aktuelle Übersicht der zugelassenen Ausbildungsstätten einzusehen.
Wie läuft die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation ab?
Die Prüfung findet als schriftliche Prüfung statt. Die schriftliche Prüfung besteht zu gleichen Teilen aus offenen Fragen und aus Multiple-Choice-Fragen. Die Bearbeitungszeit für die (Regel) Prüfung beträgt 90 Minuten (Gesamtpunktzahl 60), für die Prüfung Quereinsteiger 60 Minuten (Gesamtpunktzahl 40) und für die Prüfung Umsteiger 45 Minuten (Gesamtpunktzahl 30). Die Prüfung ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 50% der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht. Die Wiederholung der Prüfung bei Nichtbestehen ist möglich.
Zum Prüfungstermin müssen folgende Hilfsmittel und Unterlagen mit:
Über den endgültigen Ausschluss entscheidet die IHK. Bei endgültigem Ausschluss gilt die Prüfung als nicht bestanden.
6. Wie wird die Prüfung dokumentiert?
Nach erfolgreicher Prüfung beschleunigte Grundqualifikation erhält der Teilnehmer hier über eine IHK-Bescheinigung. Um tatsächlich als Berufskraftfahrer tätig sein zu können, muss der IHK-Nachweis über die Grundqualifikation in den Führerschein übertragen werden. Dies erfolgt durch Eintrag des Gemeinschaftscodes „95“ im Führerschein. In Deutschland wird die Ziffer 95 in Verbindung mit einer Frist in der Spalte 12 der Fahrerlaubnis eingetragen.
Eine Folge dieser Dokumentation ist der Umtausch „alter Führerscheine“ in neue Kartenführerscheine, weil nur bei diesen der Eintrag möglich ist.