Rückruf IconKostenlos beraten lassen: 030 - 364 174 814

Alle von Comes angebotenen Weiterbildungen sind zu 100% förderfähig!

Wenn Du mit dem Gedanken spielst bei uns eine Ausbildung zum #Fahrlehrer oder #LKW-Fahrer zu machen, dann sei Dir darüber im Klaren, dass es weitreichende finanzielle Förderungsprogramme für die berufliche Weiterbildung gibt. Da wir ein anerkannter Bildungsträger sind, können bei uns alle staatlichen Fördermöglichkeiten 100% kostenlos genutzt werden, um die entsprechende Ausbildungsförderung für die Verkehrs-Ausbildung sofort zu starten.

Bewerbung um eine Förderung

Erhalte die Förderung, die Dir zusteht. Gern beraten und unterstützen wir Dich bei der Beantragung. Bewirb Dich jetzt!

Kontakt

Tel.: 030 364 174 814 oder über das Kontaktformular.

Das hat geklappt. Sie erhalten gleich eine Mail von uns.

FÖRDERUNG ÜBER AGENTUR FÜR ARBEIT / JOBCENTER

Wenn Sie arbeitssuchend sind oder den Verlust Ihres Arbeitsplatzes fürchten, dann unterstützen wir Sie gern dabei, den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu finden. Mit unserem umfangreichen Bildungsangebot helfen wir Ihnen, Ihren aktuellen Ausbildungs- und Wissensstand zu optimieren und Ihre Jobaussichten nachhaltig zu verbessern. Die Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter fördert diese Maßnahme, sofern Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Mit einem Bildungsgutschein gefördert werden Weiterbildungen, Umschulungen oder das Nachholen von Berufsabschlüssen.

Voraussetzungen für eine Förderung
Der erste Schritt zu einer geförderten Bildungsmaßnahme ist ein Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft in Ihrer Arbeitsagentur oder Ihrem Jobcenter. In diesem Gespräch klären Sie gemeinsam, ob eine Weiterbildung, eine Umschulung oder das Nachholen eines Berufsabschlusses Ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern könnte oder sogar notwendig ist. Zu den wichtigsten Kriterien für die Bewilligung einer Förderung gehören:

• Ihre Fähigkeiten und Vorkenntnisse
• Ihr beruflicher Werdegang
• Ihre Mobilitätsbereitschaft
• Die Nachfrage am Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer mit der angestrebten Qualifikation.

Darüber hinaus müssen Sie in der Regel die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen – eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit – erfüllen.

Stimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einer Bildungsmaßnahme zu, so erhalten Sie von Ihrer Integrationsfachkraft einen Bildungsgutschein. Mit diesem Gutschein erklärt die Bundesagentur für Arbeit die Kostenübernahme für die entsprechende Maßnahme und gegebenenfalls die Fortzahlung Ihres Arbeitslosengeldes.

Der Gutschein gilt für bestimmte Bildungsziele und ist sowohl zeitlich als auch regional begrenzt gültig. Sie können ihn in allen von der Arbeitsagentur anerkannten Bildungseinrichtungen an Ihrem Wohnort einlösen. Beachten Sie bitte, dass der Bildungsgutschein innerhalb des Gültigkeitszeitraums dort vorgelegt werden muss. Sollte das nicht möglich sein, kann die Frist in Ausnahmefällen verlängert werden. Für Sie zur Wahl stehen alle Bildungsmaßnahmen, die zu dem festgelegten Bildungsziel führen und zur Förderung zugelassenen sind.

Fragen und Antworten rund um den Bildungsgutschein
Sobald Ihr individueller Bildungsbedarf ermittelt wurde, kann Ihnen Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter einen Bildungsgutschein ausstellen. Mit Erhalt des Bildungsgutscheins wird Ihnen die vollständige Kostenübernahme der Weiterbildungs-maßnahme zugesagt. Den geeigneten Bildungsträger können Sie selbst wählen, sofern das Bildungsangebot für die Förderung zugelassen ist.

Einen Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Bildungsgutscheins haben Sie allerdings nicht. Vielmehr liegt die Ausgabe von Bildungsgutscheinen als sogenannte „Kann-Leistung“ im Ermessen der zuständigen Behörde bzw. des zuständigen Arbeitsberaters oder -vermittlers und ist somit eine Einzelfallentscheidung, die auch von den aktuellen Bedingungen am Arbeitsmarkt abhängt.

Voraussetzungen für die Ausgabe eines Bildungsgutscheins
Die Ausgabe eines Bildungsgutscheins ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Es muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stattgefunden haben.

Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme muss erforderlich sein, um eine bereits bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden

Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?
Sie können einen Bildungsgutschein beantragen, wenn Sie zu einer dieser Zielgruppen gehören:

• Berufstätige, die eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden möchten
• Arbeitslose, die eine berufliche Wiedereingliederung anstreben
• Personen, bei denen eine Weiterbildung oder Umschulung aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses notwendig ist

Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?
Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen erhalten Sie einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft, zu dem Sie folgende Unterlagen mitbringen sollten:

• Nachweise über Ihre Bewerbungsbemühungen
• Informationen über die von Ihnen angestrebte Weiterbildung oder Umschulung sowie den Bildungsträger, bei dem Sie Ihre Bildungsmaßnahme beginnen möchten
• Informationen darüber, wie relevant die von Ihnen angestrebte Weiterbildung oder Umschulung in Zukunft auf dem Arbeitsmarkt ist
• Nachweise über Ihre künftigen Berufschancen nach Abschluss der Weiterbildung oder Umschulung, beispielsweise anhand von Pressemitteilungen, Stellenangebote oder Studien

Im Beratungsgespräch sollten Sie darlegen können, weshalb gerade diese Weiterbildung bzw. Umschulung für Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt sinnvoll und wichtig ist. Die von Ihnen ausgesuchte Bildungsmaßnahme muss eine Berufskennzahl (BKZ) und eine Maßnahmennummer haben, die Sie gegebenenfalls beim Bildungsträger erfragen können.

Mit welchen Leistungen ist der Bildungsgutschein verbunden?
Die Leistungen im Rahmen des Bildungsgutscheins hängen von Ihren individuellen Voraussetzungen ab und können folgende Kosten umfassen:
• Kosten für die Weiterbildung oder Umschulung
• Unterhaltsgeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes
• Anfallende Fahrtkosten (auf Antrag)
• Kosten für Kinderbetreuung (auf Antrag)

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG

Sollten Sie Ihren bisherigen Beruf aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ausüben können, unterstützt Sie die Deutsche Rentenversicherung mit umfangreichen Fördermöglichkeiten bei der beruflichen Umorientierung. Ziel ist es, Sie wieder ins Arbeitsleben zu integrieren. Die DRV fördert Weiterbildungen und Umschulungen, die von zertifizierten Bildungseinrichtungen wie dem VBC Comes angeboten werden. Nutzen Sie diese Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Neuausrichtung in Folge gesundheitlicher Probleme.

Mit den „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ der DRV stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung und Umschulung offen. Eine Weiterbildung ist dann geeignet, wenn Sie sich mit erweiterten Qualifikationen neue Bereiche innerhalb Ihres bisherigen Arbeitsfeldes erschließen möchten. Eine Umschulung bietet sich hingegen an, wenn es beruflich in eine völlig neue Richtung gehen soll.

Egal wie Sie sich entscheiden, Comes unterstützt Sie auf Ihrem Weg und macht sich für Sie bei Ihrem Ansprechpartner bei der DRV stark.

Die Auswahl der optimalen Bildungsmaßnahme für Ihre Rückkehr in den Beruf wird individuell auf Ihre Situation abgestimmt. Eine Beschränkung gibt es nur im Hinblick auf die Dauer der Weiterbildung oder Umschulung: Ganztägige Maßnahmen sind grundsätzlich auf zwei Jahre begrenzt. Sollte dieser Zeitraum für Ihre Wiedereingliederung nicht ausreichen, könnte unter bestimmten Voraussetzungen auch eine längere Aus- oder Weiterbildung möglich sein. Für welche Weiterbildung oder Umschulung Sie eine Förderung erhalten, hängt von persönlichen Faktoren ab. Unter anderem werden Ihre bisherigen Tätigkeiten, Ihre Eignung und Neigung sowie die Art und Schwere Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung berücksichtigt. Darüber hinaus spielt auch die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt bei der Auswahl eine Rolle.

Was beinhaltet die Förderung Ihrer Bildungsmaßnahme?
Ihre Rentenversicherung übernimmt die vollständigen Kosten für die berufliche Qualifikation. Das umfasst die Gebühren für die Bildungsmaßnahme und das sogenannte Übergangsgeld. Bei Bedarf können auch erforderliche Reisekosten sowie die Aufwendungen für eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung übernommen werden.
Für die Dauer Ihrer beruflichen Rehabilitation kommt die DRV auch für Ihre Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie die gesetzliche Unfallversicherung auf.

 

BERUFSGENOSSENSCHAFT / UNFALLKASSE

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sichert Ihnen Ihr Unfallversicherungsträger mit allen notwendigen Maßnahmen die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz. An erster Stelle des Leistungskatalogs steht die medizinische Rehabilitation. Reicht diese nicht aus, so unterstützt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Sie auch mit weiteren Maßnahmen bei der Rückkehr ins Arbeitsleben, zum Beispiel mit der Förderung einer Weiterbildung oder Umschulung. Die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ermittelt erst einmal Ihre individuellen Wiedereingliederungsmöglichkeiten. Sollte die Rückkehr an Ihren früheren Arbeitsplatz nicht mögliche sein, plant Ihre Unfallversicherung mit Ihnen eine berufliche Neuorientierung, die üblicherweise in Form einer Umschulung stattfindet. Geeignet sind vor allem Berufe, die auf Ihre bisherige Tätigkeit aufbauen oder solche, die Ihrer gesundheitlichen Situation entsprechen.

Im Anschluss koordiniert Ihr Reha-Manager oder Berufshelfer die notwendigen Maßnahmen und plant die einzelnen Schritte gemeinsam mit Ihnen. – Wir freuen uns, wenn Sie dieser Weg zu uns führt. Das VBC-Comes arbeitet als etablierter Bildungsanbieter mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern zusammen.
Deutschen Gesetzlichen Unfallkassen

BERUFSFÖRDERUNGSDIENST DER BUNDESWEHR (BFD)

Den (Wieder-)Einstieg ins zivile Leben richtig planen…
Sollten Sie zum Ende Ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr die Rückkehr in den zivilen Arbeitsmarkt planen, so bereiten wir Sie gemeinsam mit dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) gern optimal darauf vor. Die von uns angebotenen Weiterbildungen sind durch den Berufsförderungsdienst förderbar. Eine Abrechnung Ihrer Weiterbildung kann auf Wunsch direkt mit uns und dem BFD erfolgen. Wir erledigen dabei den kompletten Papierkram und unterstützen Sie auf dem Weg in Ihre berufliche Zukunft.

AKTIVIERUNGS- UND VERMITTLUNGSGUTSCHEIN (AVGS)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen, sofern Sie bei der Agentur für Arbeit /dem Jobcenter als arbeitsuchend gemeldet sind. Es stehen verschiedene Varianten zur Auswahl: Private Arbeitsvermittlung, Einzelcoachings, Weiterbildungen oder betriebliche Trainingsmaßnahmen.