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Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (BKrFQG) müssen Kraftfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren, um weiterhin im gewerblichen Güter- oder Personenkraftverkehr tätig sein zu können. Im Grunde genommen geht es darum, dass Kraftfahrer immer wieder auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Technik gebracht werden. Die Weiterbildung ist für alle Kraftfahrer Pflicht!
Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden (1 Unterrichtseinheit = 60 Minuten) mit maximal 7 Unterrichtseinheiten pro Tag. Daraus ergibt sich eine 5-tägige Schulung, die Modular in 5 „Einzelblöcken“ zu je 7 Stunden besucht werden kann. Für jedes einzeln absolvierte Modul (Module 1 – 5) erhält der Teilnehmer vom VerkehrsBildungsCentrum Comes eine Teilnahmebescheinigung, um diese bei der Behörde vorzulegen.
Die Weiterbildung erfordert eine Anwesenheitspflicht. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
(Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen)
Sie können die Module einzeln oder auch in einer Wochenschulung bei uns buchen und absolvieren. Die Buchung erfolgt hier oder telefonisch unter 030 364 174 817.
Hier können Sie den gesamten Rahmenplan der Weiterbildung einsehen.