Rückruf IconKostenlos beraten lassen: 030 - 364 174 814

IHK Prüfung / Grundqualifikation

Die fahrpraktische Prüfung muss in der zuständigen Industrie- und Handelskammer angetreten werden. Sie unterscheidet sich je nachdem, ob man die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation absolviert.


Grundqualifikation

Fahrprüfung

In dem Teil werden die fahrpraktischen Fähigkeiten des Bewerbers nach Standards und Richtlinien bewertet. Die Fahrprüfung muss auf Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften stattfinden sowie auf Schnellstraßen und Autobahnen. Außerdem muss die Prüfung Situation mit verschiedenen Verkehrsdichten enthalten. So soll der Bewerber in vielen verschiedenen Situationen getestet werden, die im späteren Berufsleben eines Lkw-Kraftfahrers auf ihn zukommen könnten. Die Fahrprüfung ist dazu da, die Fähigkeiten der Bewerber zu beurteilen.

Praktischer Prüfungsteil

In diesem Teil der Prüfung werden die Kenntnisse der Bewerberin oder des Bewerbers in den Bereichen der Nummern 1.4 (Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE), 1.5, 1.6 (Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE), 3.2, 3.3 und 3.5 (Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) bewertet. Diese sind in der Anlage 1 des BKrFQV genannt.

Kritische Fahrsituation

Dieser Teil der Prüfung zielt auf die Fähigkeiten der Bewerberin oder des Bewerbers zur Bewältigung kritischer Situationen ab. Die Prüfung kann in einem leistungsfähigen Simulator oder auf einem besonderen Gelände stattfinden, je nach Verfügung. Die Reaktions- und Handlungsfähigkeit der Fahrer sowie die Beherrschung des Kraftfahrzeugs bei unterschiedlichen Zuständen der Fahrbahn bei Tages- und Nachtzeiten werden geprüft.


Beschleunigte Grundqualifikation

Es handelt sich hierbei um eine beschleunigte Prüfung, da der praktische Prüfungsteil komplett entfällt. Die beschleunigte Grundqualifikation besteht also nur aus dem theoretischen Teil. Die Prüfung wird in der jeweils zuständigen IHK angelegt, die nach dem Wohnsitzprinzip ermittelt wird.

Die Prüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die gleichwertig sind:

  • Prüfungsfragen zum Ankreuzen (Single-Choice-Fragen)
  • Offene Prüfungsfragen

Die Prüfungsdauer für die beschleunigte Grundqualifikation beträgt regulär 90 Minuten. Ist der Geprüfte ein Umsteiger, so ist die IHK Prüfung für 45 Minuten angesetzt.  Als Quereinsteiger hat man 60 Minuten für die beschleunigte Grundqualifikation Zeit. Als Umsteiger versteht man Fahrer, die von Lkw auf KOM (Kraftomnibus)  wechseln und umgekehrt. Quereinsteiger sind Prüflinge, die eine bestandene Fachkundeprüfung im Güterverkehr oder Personenbeförderung vorweisen können.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfling mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erreicht hat. Hat der Prüfling diese Punktzahl nicht erreicht, darf er oder sie die IHK-Prüfung wiederholen.


Hier eine Tabelle der Prüfungsdauer zur Veranschaulichung

AusbildungTheoretische PrüfungFahrprüfungPraktischer PrüfungsteilKritische SituationenGesamtzeit
Grundqualifikation240 min120 min30 minmax. 60 min450 min
beschleunigte Grundqualifikation90 minentfälltentfälltentfällt90 min
Gq Quereinsteiger170 minentfälltentfälltentfällt90 min
Gq Umsteiger110 min60 min30 minmax. 30 min230 min
beschl. Gq Quereinsteiger60 minentfälltentfälltentfällt60 min
beschl. Gq Umsteiger45 minentfälltentfälltentfällt45 min

 

AusbildungTheoretische PrüfungFahrprüfungPraktischer PrüfungsteilKritische SituationenGesamtzeit
Grundqualifikation240 min120 min30 minmax. 60 min450 min
beschleunigte Grundqualifikation90 minentfälltentfälltentfällt90 min
Gq Quereinsteiger170 minentfälltentfälltentfällt90 min
Gq Umsteiger110 min60 min30 minmax. 30 min230 min
beschl. Gq Quereinsteiger60 minentfälltentfälltentfällt60 min
beschl. Gq Umsteiger45 minentfälltentfälltentfällt45 min

Sie haben Fragen zu unseren Aus- oder Weiterbildungsangeboten?

Rufen Sie uns direkt an  030 364 174 814  oder senden Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns auf Sie.

Das hat geklappt. Sie erhalten gleich eine Mail von uns.

Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen!