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Die fahrpraktische Prüfung muss in der zuständigen Industrie- und Handelskammer angetreten werden. Sie unterscheidet sich je nachdem, ob man die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation absolviert.
In dem Teil werden die fahrpraktischen Fähigkeiten des Bewerbers nach Standards und Richtlinien bewertet. Die Fahrprüfung muss auf Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften stattfinden sowie auf Schnellstraßen und Autobahnen. Außerdem muss die Prüfung Situation mit verschiedenen Verkehrsdichten enthalten. So soll der Bewerber in vielen verschiedenen Situationen getestet werden, die im späteren Berufsleben eines Lkw-Kraftfahrers auf ihn zukommen könnten. Die Fahrprüfung ist dazu da, die Fähigkeiten der Bewerber zu beurteilen.
In diesem Teil der Prüfung werden die Kenntnisse der Bewerberin oder des Bewerbers in den Bereichen der Nummern 1.4 (Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE), 1.5, 1.6 (Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE), 3.2, 3.3 und 3.5 (Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) bewertet. Diese sind in der Anlage 1 des BKrFQV genannt.
Dieser Teil der Prüfung zielt auf die Fähigkeiten der Bewerberin oder des Bewerbers zur Bewältigung kritischer Situationen ab. Die Prüfung kann in einem leistungsfähigen Simulator oder auf einem besonderen Gelände stattfinden, je nach Verfügung. Die Reaktions- und Handlungsfähigkeit der Fahrer sowie die Beherrschung des Kraftfahrzeugs bei unterschiedlichen Zuständen der Fahrbahn bei Tages- und Nachtzeiten werden geprüft.
Es handelt sich hierbei um eine beschleunigte Prüfung, da der praktische Prüfungsteil komplett entfällt. Die beschleunigte Grundqualifikation besteht also nur aus dem theoretischen Teil. Die Prüfung wird in der jeweils zuständigen IHK angelegt, die nach dem Wohnsitzprinzip ermittelt wird.
Die Prüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die gleichwertig sind:
Die Prüfungsdauer für die beschleunigte Grundqualifikation beträgt regulär 90 Minuten. Ist der Geprüfte ein Umsteiger, so ist die IHK Prüfung für 45 Minuten angesetzt. Als Quereinsteiger hat man 60 Minuten für die beschleunigte Grundqualifikation Zeit. Als Umsteiger versteht man Fahrer, die von Lkw auf KOM (Kraftomnibus) wechseln und umgekehrt. Quereinsteiger sind Prüflinge, die eine bestandene Fachkundeprüfung im Güterverkehr oder Personenbeförderung vorweisen können.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfling mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erreicht hat. Hat der Prüfling diese Punktzahl nicht erreicht, darf er oder sie die IHK-Prüfung wiederholen.
Ausbildung | Theoretische Prüfung | Fahrprüfung | Praktischer Prüfungsteil | Kritische Situationen | Gesamtzeit |
Grundqualifikation | 240 min | 120 min | 30 min | max. 60 min | 450 min |
beschleunigte Grundqualifikation | 90 min | entfällt | entfällt | entfällt | 90 min |
Gq Quereinsteiger | 170 min | entfällt | entfällt | entfällt | 90 min |
Gq Umsteiger | 110 min | 60 min | 30 min | max. 30 min | 230 min |
beschl. Gq Quereinsteiger | 60 min | entfällt | entfällt | entfällt | 60 min |
beschl. Gq Umsteiger | 45 min | entfällt | entfällt | entfällt | 45 min |
Ausbildung | Theoretische Prüfung | Fahrprüfung | Praktischer Prüfungsteil | Kritische Situationen | Gesamtzeit |
Grundqualifikation | 240 min | 120 min | 30 min | max. 60 min | 450 min |
beschleunigte Grundqualifikation | 90 min | entfällt | entfällt | entfällt | 90 min |
Gq Quereinsteiger | 170 min | entfällt | entfällt | entfällt | 90 min |
Gq Umsteiger | 110 min | 60 min | 30 min | max. 30 min | 230 min |
beschl. Gq Quereinsteiger | 60 min | entfällt | entfällt | entfällt | 60 min |
beschl. Gq Umsteiger | 45 min | entfällt | entfällt | entfällt | 45 min |