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Gibt es eine Fahrlehrerfortbildungspflicht?

Ist eine Fahrlehrerfortbildungspflicht vorhanden? Ja, jeder Fahrlehrer hat die Pflicht, sich alle vier Jahre in einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang fortzubilden (siehe §33a Abs.1 und Fahrlehrerfortbildung).

Fahrlehrer-Weiterbildung

Nutzen Sie unsere Fahrlehrer-Weiterbildung im Verkehrs-Bildungs-Centrum Comes in Berlin!


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