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Berufskraftfahrer müssen sich am Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz (BKrQG) orientieren und folgendes beachten: Das BKrFQG regelt die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern in Deutschland neu. Das Gesetz ist am 1.10.2006 in Kraft getreten und basiert auf der Richtlinie 2003/59/EG. Das Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetzt bringt grundlegende Veränderungen in der Ausbildung und die 35-stündigen Weiterbildung, die nun Pflicht für alle gewerblich tätigen Lkw- und Busfahrer ist, mit sich.
Ziel des BKrFQG ist es, die Verkehrssicherheit für Sie als erwerbstätigen Kraftfahrer zu steigern und Ihre wirtschaftliche Fahrweise zu verbessern. In der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikation-Verordnung (BKrFQV) sind dieses und weitere Ziele festgelegt. Außerdem müssen sich alle Ausbildungsstätten, die Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer anbieten, an diese Gesetze, Richtlinien und Verordnungen halten. Die BKrFQV und das BKrFQG bilden die Rahmenvorgaben für diese Institute. Auf den Seiten des Bundesamts für Güterverkehr finden Sie eine umfangreiche Übersicht zum Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz.