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Die Schlüsselzahl / Schlüsselnummer 95 muss auf dem Kartenführerschein eingetragen werden, damit der Fahrer die Grundqualifikation nachweisen kann. Dies ist geltendes EU-Recht. Die 95 kann durch die absolvierte Grundqualifikation und die Weiterbildung (5 Module) erworben werden. Die Eintragung der 95 erfolgt durch die jeweilig zuständige Behörde für die Erteilung von Fahrerlaubnissen, sofern der Fahrer durch Bescheinigungen nachweist, dass er die erforderlichen Leistungen (IHK-Prüfungsbescheinigung bzw. Bescheinigungen über die Teilnahme an der Kraftfahrer-Weiterbildung) erfüllt hat.
Die Eintragung der 95 muss regelmäßig alle 5 Jahre erfolgen.