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Die Fahrlehrer- Ausbildungsordnung besteht aus vier Paragraphen, die Fahrlehrer über die Themenbereichen §1 Ort der Ausbildung, §2 Fahrlehrerausbildungsstätte, §3 Ausbildungsfahrschule und §4 Inkraftreten, Außerkrafttreten informieren. In der Anlage ist außerdem der Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten festgelegt, an dem sich die Inhalte der verschiedenen Lehrgänge der Zusatzqualifikationen orientieren müssen.
Die gesamte Fahrlehrer-Ausbildungsordnung können Sie hier nachlesen oder sich als PDF downloaden.
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