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Wenn Sie die Abschlussprüfung nach Ihrer fünfmonatigen Ausbildungsphase an einer staatlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgreich bestanden haben, wird Ihnen eine befristete Fahrerlaubnis erteilt. Sie sind dazu verpflichtet, ein Berichtsheft über Ihre praktische Ausbildung zu führen. Das Berichtsheft eines Fahrlehrers ist in Zeitabschnitte von einer Woche einzuteilen und muss jede Woche sowie einmalig nach Abschluss der Ausbildung vom Ausbildungsfahrlehrer und vom Inhaber oder vom verantwortlichen Leiter der Ausbildungsfahrschule abgezeichnet werden.