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Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass das Arbeitsamt die Kosten für den LKW Führerschein übernimmt. Es werden von Seiten der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter jedoch ausschließlich berufliche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, insbesondere solche, mit denen Sie einen neuen Arbeitsplatz bekommen oder Ihre alte Stelle behalten können. Bestünde also eine berufliche Notwendigkeit, so wäre eine finanzielle Förderung möglich.
Hinsichtlich des Erwerbs eines LKW Führerscheins müssen außerdem die Regelungen des Berufskraftfahrer- Qualifikations- Gesetzes (BKrFQG) beachtet werden. Dieses besagt, dass Sie „nur“ mit dem Führerschein ausschließlich private Fahrten durchführen dürfen. Um gewerblich als LKW Fahrer zu arbeiten, benötigt man seit Inkrafttreten des Gesetzes eine Ausbildung, Umschulung oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer, die den Erwerb des Führerscheins der Klassen C und CE natürlich mit einschließen würde.
Der reine Erwerb eines LKW Führerscheins wäre somit nicht förderfähig, während die Kosten einer Ausbildung, Umschulung oder Weiterbildung inklusive des LKW Führerscheins je nach persönlicher Situation bis zu 100% vom Arbeitsamt übernommen werden könnten.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Voraussetzungen zur finanziellen Förderung der Weiterbildung „Berufskraftfahrer“ durch die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt, Jobcenter, ARGE):
Der Bildungsgutschein ist ein Mittel der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt, Jobcenter, ARGE), um die berufliche Weiterbildung zu fördern. Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben, können Sie diesen in einem anerkannten und zertifizierten Weiterbildungsinstitut einlösen. Die Maßnahme muss als Weiterbildung zugelassen sein für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann Kosten für die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung. Auf dem Bildungsgutschein ist das Bildungsziel vermerkt, die erforderliche Weiterbildungsdauer, der regionale Geltungsbereich, die Gültigkeitsdauer usw.
Vor allem Arbeitslose können einen Bildungsgutschein bekommen. Aber auch Arbeitnehmer, die vor einer Kündigung stehen oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. In allen Fällen gilt, dass die Förderung aus beruflichen Gründen notwendig sein muss. Als Antragsteller müssen Sie außerdem entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen – oder Sie müssen drei Jahre lang eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
Die Arbeitsagentur übernimmt (vollständig oder teilweise, je nach Ausgangslage) die Kosten, die ganz direkt durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen. Dazu gehören die Lehrgangskosten, aber auch Fahrtkosten, evtl. die Kosten für eine Unterbringung, für Verpflegung sowie die Betreuung von Kindern.
Es gibt keinen generellen Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Am Wohnort des Antragstellers überprüft die Arbeitsagentur (Arbeitsamt, Jobcenter, ARGE) in einem Beratungsgespräch, ob der Gutschein infrage kommt. Danach wird über die Förderung entschieden. Fällt die Entscheidung positiv aus, werden die Bildungsgutscheine von den Arbeitsagenturen und den Jobcentern an die Arbeitssuchenden herausgegeben.
Das VerkehrsBildungsCentrum Comes in Berlin unterstützt Sie beim Beantragen des Bildungsgutscheins – bis hin zur Bewältigung bei Behördengängen
Wenn Sie einfach zum Arbeitsamt gehen und fragen: „Kann ich den Bildungsgutschein bekommen?“ Dann könnte das schwierig werden. Sie sollten Ihren Antrag – ähnlich wie ein Vorstellungsgespräch – gut vorbereiten. Bei Ihrer Antragstellung und bei der Bewältigung von Behördengängen hilft Ihnen das VerkehrsBildungsCentrum Comes in Berlin. Dieses ist der größte Weiterbildungsträger in Berlin und Brandenburg für die Berufskraftfahrerausbildung. Zudem ist das VerkehrsBildungsCentrum Comes ein zertifizierter und staatlich anerkannter Bildungsträger für Berufskraftfahrerausbildungen. In diesen Ausbildungen ist bei Comes der Erwerb des LKW Führerscheins der Klassen C/CE enthalten.
Wenn Sie Ihren Bildungsgutschein erhalten haben, können Sie diesen im VerkehrsBildungsCentrum Comes in Berlin einlösen. Denn Comes ist ein zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Das bedeutet: Comes ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV) berechtigt, Bildungsgutscheine anzunehmen.
Im Kursnet (Datenbank der Bundesagentur für Arbeit für Bildungsmaßnahmen) ist das Bildungsangebot des VerkehrsBildungsCentrum Comes unter der folgenden Maßnahmennummer gelistet: 955/0172/12
Sie wollen mehr über den LKW Führerschein in Berlin mit Bildungsgutschein vom Arbeitsamt wissen? Kommen Sie zu einem unserer kostenlosen Infostunde in Berlin. Dort erfahren Sie mehr zur Ausbildung als IHK geprüfter EU Berufskraftfahrer mit allen LKW Führerscheinen. Auch die Förderung durch Bildungsgutscheine vom Arbeitsamt in Ihrem speziellem Fall kann in einem Termin besprochen werden.