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Das neue Fahrlehrergesetz regelt ab 1.1.2018 auch die Fahrlehrerausbildung neu.
Wer zukünftig Fahrlehrer/in werden möchte, der muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis
(1) Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn
1. der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat,
2. der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,
3. der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,
4. gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn
für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen
lassen,
5. der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten
Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
6. der Bewerber im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis
erteilt werden soll,
7. der Bewerber seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
8. der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
9. der Bewerber eine Prüfung nach § 8 bestanden hat und
10. der Bewerber über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse
der deutschen Sprache verfügt.